Neue Seite Philosophische Konsequenzen einer Gleichsetzung von Denk-Beobachtung und Denk-Erfahrung
Es ist im Zusammenhang mit der "Philosophie der Freiheit" allerlei über die Frage gesagt und geschrieben worden, ob wir imstande seien, unser aktuelles Denken zu beobachten oder auch nicht. Rudolf Steiner hat im dritten Kapitel dieser Schrift die in mancher Hinsicht rätselhafte Bemerkung gemacht, das aktuelle Denken sei niemals direkt während des Prozesses sondern nur aus der Retrospektive beobachtbar: "Ich kann mein gegenwärtiges Denken nie beobachten; sondern nur die Erfahrungen, die ich über meinen Denkprozeß gemacht habe, kann ich nachher zum Objekt des Denkens machen. Ich müßte mich in zwei Persönlichkeiten spalten: in eine, die denkt, und in die andere, welche sich bei diesem Denken selbst zusieht, wenn ich mein gegenwärtiges Denken beobachten wollte. Das kann ich nicht. Ich kann das nur in zwei getrennten Akten ausführen. Das Denken, das beobachtet werden soll, ist nie das dabei in Tätigkeit befindliche, sondern ein anderes." sagt er dort.1 Zur Begründung seiner Aussage bringt Rudolf Steiner zwei Argumente vor, die ich im Laufe dieser Arbeit unter dem Titel "Gegebenheitsbedingung der Beobachtung" und "Reflexionsbedingung der Denk-Beobachtung" untersuchen werde und ein wesentliches Ziel dieses Aufsatzes wird darin bestehen, die nähere Natur dieser zwei Bedingungen freizulegen, sowie ihre Folgen für unser Verständnis von Steiners Begriff der Denk-Beobachtung im speziellen und für einige wissenschaftsphilosophische Fragestellungen im allgemeinen zu beleuchten. Bevor ich aber darauf zu sprechen komme, möchte ich kurz darlegen, wieso man angesichts des dritten Kapitels der "Philosophie der Freiheit" von einer "Beobachtungsaporie" 2 sprechen kann und warum es mir nötig scheint sie aufzulösen.