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Neue Seite Philosophische Konsequenzen einer Gleichsetzung von Denk-Beobachtung und Denk-Erfahrung

Es ist im Zusammenhang mit der "Philosophie der Freiheit" allerlei über die Frage gesagt und geschrieben worden, ob wir imstande seien, unser aktuelles Denken zu beobachten oder auch nicht. Rudolf Steiner hat im dritten Kapitel dieser Schrift die in mancher Hinsicht rätselhafte Bemerkung gemacht, das aktuelle Denken sei niemals direkt während des Prozesses sondern nur aus der Retrospektive beobachtbar: "Ich kann mein gegenwärtiges Denken nie beobachten; sondern nur die Erfahrungen, die ich über meinen Denkprozeß gemacht habe, kann ich nachher zum Objekt des Denkens machen. Ich müßte mich in zwei Persönlichkeiten spalten: in eine, die denkt, und in die andere, welche sich bei diesem Denken selbst zusieht, wenn ich mein gegenwärtiges Denken beobachten wollte. Das kann ich nicht. Ich kann das nur in zwei getrennten Akten ausführen. Das Denken, das beobachtet werden soll, ist nie das dabei in Tätigkeit befindliche, sondern ein anderes." sagt er dort.1  Zur Begründung seiner Aussage bringt Rudolf Steiner zwei Argumente vor, die ich im Laufe dieser Arbeit unter dem Titel "Gegebenheitsbedingung der Beobachtung" und "Reflexionsbedingung der Denk-Beobachtung" untersuchen werde und ein wesentliches Ziel dieses Aufsatzes wird darin bestehen, die nähere Natur dieser zwei Bedingungen freizulegen, sowie ihre Folgen für unser Verständnis von Steiners Begriff der Denk-Beobachtung im speziellen und für einige wissenschaftsphilosophische Fragestellungen im allgemeinen zu beleuchten. Bevor ich aber darauf zu sprechen komme, möchte ich kurz darlegen, wieso man angesichts des dritten Kapitels der "Philosophie der Freiheit" von einer "Beobachtungsaporie"2  sprechen kann und warum es mir nötig scheint sie aufzulösen.

Von einer "Beobachtungsaporie" im dritten Kapitel der "Philosophie der Freiheit" kann man sprechen, weil sich aus Steiners Darstellung der Eindruck ergeben kann, das Denken sei einerseits beobachtbar und andererseits wiederum nicht. Wie wir wissen, ist für Steiner die Beobachtung des Denkens das gewichtigste erkenntnistheoretische Faktum überhaupt. Auf S. 46 der "Philosophie der Freiheit" wird mit großem Nachdruck die Bedeutung dieser Beobachtungsmöglichkeit ausgesprochen, an deren rein praktischer Realisierbarkeit Steiner keinen Anlaß zum Zweifel läßt. Sie ist, obgleich bedeutend - aus der lapidaren Kürze der Steinerschen Wortwahl zu schließen - doch an sich nichts Außergewöhnliches, nicht etwa eine hochtrainierte Hellseherfähigkeit, sondern für jedermann bei einigermaßen gutem Willen zu haben: "Für jeden aber, der die Fähigkeit hat, das Denken zu beobachten - und bei gutem Willen hat sie jeder normal organisierte Mensch -, ist diese Beobachtung die allerwichtigste, die er machen kann." Mit der Beobachtung des Denkens verfügen wir gleichsam über den Archimedischen Hebel der Weltbetrachtung, wie Steiner uns auf S. 51 wissen läßt: "Als Archimedes den Hebel erfunden hatte, da glaubte er mit seiner Hilfe den ganzen Kosmos aus den Angeln heben zu können, wenn er nur einen Punkt fände, wo er sein Instrument aufstützen könnte. Er brauchte etwas, was durch sich selbst, nicht durch anderes getragen wird. Im Denken haben wir ein Prinzip, das durch sich selbst besteht. Von hier aus sei es versucht, die Welt zu begreifen. Das Denken können wir durch es selbst erfassen." 

Diesen Erklärungen hinsichtlich der Möglichkeit und der philosophischen Tragweite der Denk-Beobachtung scheint das eingangs erwähnte Zitat nicht ganz zu entsprechen, wenn Steiner dort unter Hinweis auf die Persönlichkeitsspaltung die Beobachtung des aktuellen Denkens kategorisch ausschließt. Auf der einen Seite soll die Beobachtung des Denkens die wichtigste sein, die wir überhaupt machen können und auf der anderen Seite scheint sie ausgeschlossen zu sein. Diese eigenartig kontrastierenden Aussagen Steiners innerhalb nur weniger Seiten desselben Kapitels der "Philosophie der Freiheit" kann man als "Beobachtungs-Aporie" bezeichnen. 

Der Steinersche Hinweis auf die Persönlichkeitsspaltung ist eingebunden in eine Beobachtungsbeschränkung: wie wir dem Zitat entnehmen können engt Rudolf Steiner die Möglichkeit einer Beobachtung des Denkens auf vergangene Denkaktionen ein, und diese Restriktion kann die Frage evozieren, auf welchem Wege wir uns denn an ein Unbeobachtbares erinnern können sollten, wie sie Herbert Witzenmann im Anschluß an das eben erwähnte Steinerzitat und im Zusammenhang mit der Erinnerungsproblematik gestellt hat.3 

Karl Martin Dietz hat auf die Vermutung hingewiesen, daß der Steinersche Beobachtungsbegriff sich im Laufe des dritten Kapitels der »Philosophie der Freiheit« auf eine nicht widersprüchliche Weise verändere, führt das aber dort nicht näher aus4  und Peter Schneider begegnet der Beobachtungsfrage zunächst durch eine Unterscheidung zwischen dem »Erleben« des Denkens und seiner »Beobachtung«: "Daß wir das Denken nicht wie einen Gegenstand beobachten können, solange es im Aktualzustand ist, kann nicht bestritten werden." schreibt Schneider. "Daß es aber deshalb in keiner Weise in seinem Aktualzustand erlebbar sei, kann daraus nicht geschlossen werden, denn dieses Erleben hat jeder, der sich seiner Denktätigkeit, wenn auch noch so undifferenziert, bewußt ist. Gerade deshalb, weil wir beide Erlebnisformen kennen, die der Aktualität und die der bloßen Faktizität in bezug auf die Denktätigkeit, erfahren wir eine Grenze."5 


1 Siehe GA - 4, 1978, S. 43
2 Zum Begriff der "Beobachtungsaporie" siehe auch die Darstellung Lorenzo Ravaglis: Der esoterische Schulungsweg der Anthroposophie im Frühwerk Rudolf Steiners, in Jahrbuch für anthroposophische Kritik, 1997, S. 88 f.
3 Siehe Herbert Witzenmann, Methodische Konsequenzen der Goetheschen Metamorphosenidee, Kap. III, Über Erinnerung. In Herbert Witzenmann, Goethes universalästhetischer Impuls, Dornach 1987, S. 341 ff, insbes. S. 345; S. 374; S. 397.
4 Karl Martin Dietz, Die Suche nach Wirklichkeit, Stuttgart 1988, S. 198 f.
5 Peter Schneider, Einführung in die Waldorfpädagogik, 2Stuttgart, 1985, S. 114.